DatenschutzgrundverordnungVollständige Datenschutzerklärung DatenverarbeitungBezeichnungEntschädigungszahlungen, Heimopferrenten und Therapiekostenübernahmen im Rahmen des Opferschutzes Allgemeine Informationen zur DatenschutzerklärungDer Schutz personenbezogener Daten ist uns ein wichtiges Anliegen. Die Verwendung personenbezogener Daten erfolgt daher ausschließlich in Übereinstimmung mit den geltenden Rechtsvorschriften, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung der EU sowie dem österreichischen Datenschutzgesetz. Um die Sicherheit der verarbeiteten Daten zu gewährleisten und sicherzustellen, dass diese ordnungsgemäß verwendet und nicht für Unbefugte zugänglich gemacht werden, wurden entsprechende Maßnahmen zur Datensicherheit getroffen. Im Rahmen dieser Datenschutzerklärung informieren wir Sie nach Art. 13 bzw. 14 DSGVO über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten sowie über die Ihnen zustehenden Rechte. Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich? Verantwortliche/r Verantwortlich für die Verarbeitung der Daten ist: Amt der Tiroler Landesregierung Zweck, Rechtsgrundlage und Dauer der Datenverarbeitung Verarbeitungszweck/e: Verwaltung der Entschädigungszahlungen und Therapiekostenübernahmen im Rahmen des Opferschutzes des Landes Tirol sowie Prüfung betreffend Ansprüche nach dem Heimopferrentengesetz. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten basiert auf folgenden Rechtsgrundlagen: Art. 6 (1) a DSGVO: Einwilligung, Art. 6 (1) b DSGVO: Vertrag/vorvertragliche Maßnahmen, Art. 6 (1) c DSGVO: Rechtliche Verpflichtung, Art. 6 (1) e DSGVO: Aufgabe im öffentlichen Interesse oder in Ausübung öffentlicher Gewalt, Art. 9 (2) DSGVO: Verarbeitung besonderer Kategorien Beschreibung der Rechtsgrundlagen Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 9 Abs. 2 lit. a: Einwilligung des Opfers (in die weitere Verarbeitung und die Einholung von Akten)Art. 6 Abs. 1 lit. b: Abrechnung von TherapeutenArt. 6 Abs. 1 lit. c bzw. e: RJWV 1940 (Reichsjugendwohlfahrtsverordnung; gültig ab 20.3.1940), JWG 1954 (bzw. TJWG ab 23.5.1955), JWG 1989 (bzw. TJWG ab 1991), Heimopferrentengesetz 2017, Verjährungsverzicht des Landes Tirol gegenüber Opfern von psychischer, physischer oder sexualisierter Gewalt in Heimen der Jugendwohlfahrt (LGBl. Nr. 123/2020) Welche personenbezogenen Daten werden im Detail verarbeitet? Hinweis zur Aufbewahrungsdauer Ihre personenbezogenen Daten werden nur solange aufbewahrt, als dies für die Erreichung der mit der Verarbeitung verfolgten Zwecke erforderlich und rechtlich zulässig ist. Die rechtliche Zulässigkeit der Aufbewahrung kann sich aus unterschiedlichen gesetzlichen Aufbewahrungspflichten, Verjährungsfristen potentieller Rechtsansprüche oder gesetzlichen Löschfristen ergeben. BetroffeneBezeichnungBeschreibungOpferTherapeutInnenSachbearbeiterInnen(präsumtive) Täter Datenkategorie OpferDatenkategorieDatenartenLöschfristStartzeitpunkt LöschfristDaten HerkunftAnmerkungIdentifikationsdatenVorname, Familienname, GeburtsnameUnbefristete Aufbewahrungsdauerab Antragstellungbetroffene PersonAdressdatenVorname, Familienname, GeburtsnameUnbefristete Aufbewahrungsdauerab Antragstellungbetroffene PersonErreichbarkeitsdatenVorname, Familienname, GeburtsnameUnbefristete Aufbewahrungsdauerab Antragstellungbetroffene PersonGeburtsdatenVorname, Familienname, GeburtsnameUnbefristete Aufbewahrungsdauerab Antragstellungbetroffene PersonDaten zur PersonVorname, Familienname, GeburtsnameUnbefristete Aufbewahrungsdauerab Antragstellungbetroffene PersonBankdatenVorname, Familienname, GeburtsnameUnbefristete Aufbewahrungsdauerab Antragstellungbetroffene PersonAbrechnungsdatenVorname, Familienname, GeburtsnameUnbefristete Aufbewahrungsdauerab Antragstellungbetroffene PersonDaten zum Akt/GeschäftsfallVorname, Familienname, GeburtsnameUnbefristete Aufbewahrungsdauerab AntragstellungBetroffene Person, Amt der Tiroler LandesregierungZuständige Institution in der das Opfer untergebracht warVorname, Familienname, GeburtsnameUnbefristete Aufbewahrungsdauerab Antragstellungbetroffene PersonAngaben zum MissbrauchVorname, Familienname, GeburtsnameUnbefristete Aufbewahrungsdauerab AntragstellungBetroffene Person, eingeholte Akten der betroffenen Institutionen Datenkategorie TherapeutInnenDatenkategorieDatenartenLöschfristStartzeitpunkt LöschfristDaten HerkunftAnmerkungIdentifikationsdatenVorname, NachnameUnbefristete Aufbewahrungsdauerab Antragstellungbetroffene PersonAdressdatenVorname, NachnameUnbefristete Aufbewahrungsdauerab Antragstellungbetroffene PersonUnternehmens- bzw. Firmenrelevante DatenVorname, NachnameUnbefristete Aufbewahrungsdauerab Antragstellungbetroffene PersonBankdatenVorname, NachnameUnbefristete Aufbewahrungsdauerab Antragstellungbetroffene PersonAbrechnungsdatenVorname, NachnameUnbefristete Aufbewahrungsdauerab Antragstellungbetroffene Person Datenkategorie SachbearbeiterInnenDatenkategorieDatenartenLöschfristStartzeitpunkt LöschfristDaten HerkunftAnmerkungDaten zum SachbearbeiterName, Organisationseinheit, E-Mail, Telefonnummer, U-NummerUnbefristete Aufbewahrungsdauerab Antragstellungbetroffene Person Datenkategorie (präsumtive) TäterDatenkategorieDatenartenLöschfristStartzeitpunkt LöschfristDaten HerkunftAnmerkungIdentifikationsdatenVorname, Nachname, FunktionUnbefristete Aufbewahrungsdauerab AntragstellungBetroffene Person, eingeholte Akten der betroffenen Institutionen Werden die Daten weitergeleitet?Die erhobenen personenbezogenen Daten werden anlassbezogen an folgende Empfänger weitergeleitet: EmpfängerNameRechtsgrundlagenAnmerkungSozialministeriumserviceArt. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO (Einwilligung), ErmittlungsverfahrenStaatsanwaltschaft, Straf- und Zivilgerichte, PolizeiArt. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO (Einwilligung)Anlaufstellen (Bund, Kirche, Stadt, Gebietskörperschaften, andere Bundesländer, sonstige Rechtsträger von Unterbringungen)Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO (Einwilligung),RechtsvertreterArt. 6 Abs. 1 lit. f und Art. 9 Abs. 2 lit. f DSGVO (sofern Ansprüche gegen das Land Tirol geltend gemacht werden)Zuständige SozialversicherungsträgerHeimopferrentengesetzzur Auszahlung der Heimopferrente Sind Sie zur Bereitstellung der Daten verpflichtet?Ist die Datenverarbeitung zur Erfüllung eines Vertrages erforderlich (z.B. Werkvertrag oder zur Gewährung einer Förderung), kann das Nichtbereitstellen der Daten dazu führen, dass die gewünschte Leistung nicht erbracht werden kann bzw. bereits erfolgte Leistungen evt. rückerstattet werden müssen. Sofern eine gesetzliche Verpflichtung für die Datenverarbeitung existiert, ist das Nichtbereitstellen der Daten unter Umständen mit Strafe bedroht. Allgemeine technische und organisatorische SicherheitsmaßnahmenSicherheit ist das oberste Ziel bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch das Land Tirol. Alle Maßnahmen orientieren sich an den gängigen Informationssicherheitsmanagement-Standards wie dem BSI-Grundschutz, die wichtigsten Teile der Landes-IT sind ISO 27.001 zertifiziert, die Vorgaben des österreichischen Behördenportalverbundes als „sicheres Netz“ werden erfüllt. Alle Maßnahmen werden regelmäßig überprüft und falls erforderlich angepasst. Alle Personen mit Zugang zu den Systemen unterliegen entsprechenden gesetzlichen und organisatorischen Vorgaben und Richtlinien. Konkrete Maßnahmen sind dem Schutzbedarf der jeweiligen Systeme angepasst und umfassen beispielsweise räumliche Zutrittsbeschränkungen und Kontrollen, Berechtigungs- und Rollenkonzepte für alle Zugriffe auf Daten und Programmfunktionalitäten, Absicherung und Überwachung der Clients und Netzwerke, Verschlüsselung von Kommunikation, Datenbanken und Speichermedien, Wartung und Aktualisierung der Komponenten, Zwei- und Dreifaktor-Authentifizierungen, Serviceredundanzen, Backup-Strategien, Notfallübungen, Penetrationstests, Stichprobenkontrollen von Zugriffen und periodische Rechterevisionen. Welche Betroffenenrechte stehen Ihnen zu?Betroffene Personen haben das Recht auf Erhalt einer Bestätigung, ob sie betreffende Daten verarbeitet werden und - sofern dies der Fall ist - auf Auskunft über die verarbeiteten Daten, weitere Informationen betreffend die Datenverarbeitung sowie auf Erhalt einer Kopie (Art. 15). Darüber hinaus besteht - das Recht auf Berichtigung bzw. Vervollständigung (Art. 16), - unter bestimmten Voraussetzungen das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18) bzw. auf Datenübertragbarkeit (Art. 20) - das Recht auf Löschung (Art. 17) Ebenso haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen das Recht, gegen die Verarbeitung der Daten Widerspruch einzulegen (Art. 21). Dazu wenden Sie sich bitte an unseren Datenschutzbeauftragten. Dr. Norbert Habel Norbert Habel Adresse6020 Innsbruck, Eduard-Wallnöfer-Platz 3 Telefon +43 512 508 1870 E-Mail datenschutzbeauftragter@tirol.gv.at Wurde für die Verwendung personenbezogener Daten eine Einwilligung gegeben, kann diese jederzeit per E-Mail an den Verantwortlichen unter Angabe der genauen Datenverarbeitung widerrufen werden. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass im Falle des Widerrufs unter Umständen die gewünschten Leistungen nicht mehr bzw. nur mehr eingeschränkt erbracht werden können. Eintrag Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich? öffnen. Haben Sie Fragen zur Datenschutzerklärung? (Kontaktdaten Datenschutzbeauftragte/r)Bei Fragen zur oder Beschwerden betreffend die Verarbeitung personenbezogener Daten bzw. zur Geltendmachung Ihrer Rechte nach der Datenschutzgrundverordnung können Sie sich jederzeit an unseren Datenschutzbeauftragten wenden. Dr. Norbert Habel Norbert Habel Adresse6020 Innsbruck, Eduard-Wallnöfer-Platz 3 Telefon +43 512 508 1870 E-Mail datenschutzbeauftragter@tirol.gv.at BeschwerderechtSollten Sie der Meinung sein, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie eine Beschwerde bei der österreichischen Datenschutzbehörde einbringen. Österreichische Datenschutzbehörde