DatenschutzgrundverordnungVollständige Datenschutzerklärung DatenverarbeitungBezeichnungSchadenserhebung für das Hochwasserschutzprojekt Allgemeine Informationen zur DatenschutzerklärungDer Schutz personenbezogener Daten ist uns ein wichtiges Anliegen. Die Verwendung personenbezogener Daten erfolgt daher ausschließlich in Übereinstimmung mit den geltenden Rechtsvorschriften, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung der EU sowie dem österreichischen Datenschutzgesetz. Um die Sicherheit der verarbeiteten Daten zu gewährleisten und sicherzustellen, dass diese ordnungsgemäß verwendet und nicht für Unbefugte zugänglich gemacht werden, wurden entsprechende Maßnahmen zur Datensicherheit getroffen. Im Rahmen dieser Datenschutzerklärung informieren wir Sie nach Art. 13 bzw. 14 DSGVO über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten sowie über die Ihnen zustehenden Rechte. Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich? Verantwortliche/r Verantwortlich für die Verarbeitung der Daten ist: Amt der Tiroler Landesregierung Zweck, Rechtsgrundlage und Dauer der Datenverarbeitung Verarbeitungszweck/e: Die Datenverarbeitung dient zur Durchführung von Kosten-Nutzen-Untersuchungen sowie zur Abwicklung von Hochwasserschutzprojekten gemäß den Technischen Richtlinien für die Bundeswasserbauverwaltung. Zu diesem Zweck werden sowohl bei Unternehmen als auch bei Grundeigentümern Erhebungen durchgeführt. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten basiert auf folgenden Rechtsgrundlagen: Art. 6 (1) c DSGVO: Rechtliche Verpflichtung, Art. 6 (1) e DSGVO: Aufgabe im öffentlichen Interesse oder in Ausübung öffentlicher Gewalt Beschreibung der Rechtsgrundlagen Art. 6 (1) c und e DSGVO: EU-Hochwasserrichtlinie (2007/60/EG), Wasserrechtsgesetz 1959 (WRG 1959) Welche personenbezogenen Daten werden im Detail verarbeitet? Hinweis zur Aufbewahrungsdauer Ihre personenbezogenen Daten werden nur solange aufbewahrt, als dies für die Erreichung der mit der Verarbeitung verfolgten Zwecke erforderlich und rechtlich zulässig ist. Die rechtliche Zulässigkeit der Aufbewahrung kann sich aus unterschiedlichen gesetzlichen Aufbewahrungspflichten, Verjährungsfristen potentieller Rechtsansprüche oder gesetzlichen Löschfristen ergeben. BetroffeneBezeichnungBeschreibungUnternehmen bzw. deren AnsprechpersonenGrundeigentümer Datenkategorie Unternehmen bzw. deren AnsprechpersonenDatenkategorieDatenartenLöschfristStartzeitpunkt LöschfristDaten HerkunftAnmerkungIdentifikationsdatenNameUmgehendnach Abschluss des Hochwasserschutzprojektsbetroffene PersonAdressdatenAdresseUmgehendnach Abschluss des Hochwasserschutzprojektsbetroffene PersonErreichbarkeitsdatenTelefonnummer, E-Mail, FaxUmgehendnach Abschluss des Hochwasserschutzprojektsbetroffene PersonUnternehmens- bzw. Firmenrelevante DatenFirmenname, FirmenadresseUmgehendnach Abschluss des Hochwasserschutzprojektsbetroffene PersonGrundstücksdatenDaten zum Grundstück (Grundstücksnummer, etc.)Umgehendnach Abschluss des Hochwasserschutzprojektsbetroffene PersonDaten zum Akt/GeschäftsfallDaten zum HochwasserschutzprojektUmgehendnach Abschluss des HochwasserschutzprojektsBetroffene Person, Sachbearbeiter Datenkategorie GrundeigentümerDatenkategorieDatenartenLöschfristStartzeitpunkt LöschfristDaten HerkunftAnmerkungIdentifikationsdatenNameUmgehendnach Abschluss des Hochwasserschutzprojektsbetroffene PersonAdressdatenAdresseUmgehendnach Abschluss des Hochwasserschutzprojektsbetroffene PersonErreichbarkeitsdatenTelefonnummer, E-Mail, FaxUmgehendnach Abschluss des Hochwasserschutzprojektsbetroffene PersonGrundstücksdatenDaten zum Grundstück (Grundstücksnummer, etc.)Umgehendnach Abschluss des Hochwasserschutzprojektsbetroffene PersonDaten zum Akt/GeschäftsfallDaten zum HochwasserschutzprojektUmgehendnach Abschluss des HochwasserschutzprojektsBetroffene Person, Sachbearbeiter Werden die Daten weitergeleitet?Die erhobenen personenbezogenen Daten werden anlassbezogen an folgende Empfänger weitergeleitet: EmpfängerNameRechtsgrundlagenAnmerkungKeine Daten vorhanden! Sind Sie zur Bereitstellung der Daten verpflichtet?Ist die Datenverarbeitung zur Erfüllung eines Vertrages erforderlich (z.B. Werkvertrag oder zur Gewährung einer Förderung), kann das Nichtbereitstellen der Daten dazu führen, dass die gewünschte Leistung nicht erbracht werden kann bzw. bereits erfolgte Leistungen evt. rückerstattet werden müssen. Sofern eine gesetzliche Verpflichtung für die Datenverarbeitung existiert, ist das Nichtbereitstellen der Daten unter Umständen mit Strafe bedroht. Allgemeine technische und organisatorische SicherheitsmaßnahmenSicherheit ist das oberste Ziel bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch das Land Tirol. Alle Maßnahmen orientieren sich an den gängigen Informationssicherheitsmanagement-Standards wie dem BSI-Grundschutz, die wichtigsten Teile der Landes-IT sind ISO 27.001 zertifiziert, die Vorgaben des österreichischen Behördenportalverbundes als „sicheres Netz“ werden erfüllt. Alle Maßnahmen werden regelmäßig überprüft und falls erforderlich angepasst. Alle Personen mit Zugang zu den Systemen unterliegen entsprechenden gesetzlichen und organisatorischen Vorgaben und Richtlinien. Konkrete Maßnahmen sind dem Schutzbedarf der jeweiligen Systeme angepasst und umfassen beispielsweise räumliche Zutrittsbeschränkungen und Kontrollen, Berechtigungs- und Rollenkonzepte für alle Zugriffe auf Daten und Programmfunktionalitäten, Absicherung und Überwachung der Clients und Netzwerke, Verschlüsselung von Kommunikation, Datenbanken und Speichermedien, Wartung und Aktualisierung der Komponenten, Zwei- und Dreifaktor-Authentifizierungen, Serviceredundanzen, Backup-Strategien, Notfallübungen, Penetrationstests, Stichprobenkontrollen von Zugriffen und periodische Rechterevisionen. Welche Betroffenenrechte stehen Ihnen zu?Betroffene Personen haben das Recht auf Erhalt einer Bestätigung, ob sie betreffende Daten verarbeitet werden und - sofern dies der Fall ist - auf Auskunft über die verarbeiteten Daten, weitere Informationen betreffend die Datenverarbeitung sowie auf Erhalt einer Kopie (Art. 15). Darüber hinaus besteht - das Recht auf Berichtigung bzw. Vervollständigung (Art. 16), - unter bestimmten Voraussetzungen das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18) bzw. auf Datenübertragbarkeit (Art. 20) - das Recht auf Löschung (Art. 17) Ebenso haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen das Recht, gegen die Verarbeitung der Daten Widerspruch einzulegen (Art. 21). Dazu wenden Sie sich bitte an unseren Datenschutzbeauftragten. Dr. Norbert Habel Norbert Habel Adresse6020 Innsbruck, Eduard-Wallnöfer-Platz 3 Telefon +43 512 508 1870 E-Mail datenschutzbeauftragter@tirol.gv.at Haben Sie Fragen zur Datenschutzerklärung? (Kontaktdaten Datenschutzbeauftragte/r)Bei Fragen zur oder Beschwerden betreffend die Verarbeitung personenbezogener Daten bzw. zur Geltendmachung Ihrer Rechte nach der Datenschutzgrundverordnung können Sie sich jederzeit an unseren Datenschutzbeauftragten wenden. Dr. Norbert Habel Norbert Habel Adresse6020 Innsbruck, Eduard-Wallnöfer-Platz 3 Telefon +43 512 508 1870 E-Mail datenschutzbeauftragter@tirol.gv.at BeschwerderechtSollten Sie der Meinung sein, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie eine Beschwerde bei der österreichischen Datenschutzbehörde einbringen. Österreichische Datenschutzbehörde