DatenschutzgrundverordnungKurzfassung Datenschutzerklärung DatenverarbeitungBezeichnungTiris Maps (TMAPS) Allgemeine Informationen zur DatenschutzerklärungDer Schutz personenbezogener Daten ist uns ein wichtiges Anliegen. Die Verwendung personenbezogener Daten erfolgt daher ausschließlich in Übereinstimmung mit den geltenden Rechtsvorschriften, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung der EU sowie dem österreichischen Datenschutzgesetz. Um die Sicherheit der verarbeiteten Daten zu gewährleisten und sicherzustellen, dass diese ordnungsgemäß verwendet und nicht für Unbefugte zugänglich gemacht werden, wurden entsprechende Maßnahmen zur Datensicherheit getroffen. Im Rahmen dieser Zusammenfassung der Datenschutzerklärung informieren wir Sie nach Art. 13 bzw. 14 DSGVO über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten sowie über die Ihnen zustehenden Rechte. Um den unterschiedlichen Informationsbedürfnissen betroffener Personen gerecht zu werden, werden die großteils sehr umfangreichen Angaben zu den einzelnen verarbeiteten Datenkategorien bzw. deren Quellen nach Art. 14 Abs. 1 lit. d bzw. Art. 14 Abs. 2 lit. f DSGVO nur im Rahmen der vollständigen Datenschutzerklärung abgebildet. Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich? Verantwortliche/r Verantwortlich für die Verarbeitung der Daten sind: Amt der Tiroler Landesregierung Bezirkshauptmannschaft Imst Bezirkshauptmannschaft Innsbruck Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel Bezirkshauptmannschaft Kufstein Bezirkshauptmannschaft Landeck Bezirkshauptmannschaft Lienz Bezirkshauptmannschaft Reutte Bezirkshauptmannschaft Schwaz Tiroler Bodenfonds Landtag Weitere gemeinsame Verantwortliche Gemeinden im Land Tirol Stadtmagistrat Innsbruck Aufgaben und Zuständigkeiten der gemeinsamen Verantwortlichen Das Amt der Tiroler Landesregierung stellt die Mittel (Anwendung) bereit. Das Land Tirol, der Tiroler Bodenfonds sowie die Gemeinden verwenden TirisMaps als Hilfestellung für Verwaltungsverfahren. Die Betroffenenrechte und die Informationspflichten werden primär von dem Verantwortlichen, bei dem die Daten erfasst werden, wahrgenommen. Zweck, Rechtsgrundlage und Dauer der Datenverarbeitung Verarbeitungszweck/e: Tiris Maps stellt den Mitarbeiterinnen im Landes- bzw. Gemeindedienst vorwiegend verwaltungsrelevante geografische Informationen bereit. Personenbezogene Daten werden ausschließlich für die Ermittlung von Eigentümerinnen in Amtsverfahren mit Grundstücksbezug - zB Ermittlung von Eigentümerinnen zur Ausweisung von Schutzgebieten / Flächenwidmungsverfahren / Nachbarschaftsermittlung für Bauverhandlungen / Personenermittlung in agrarischen Verfahren / usw. verarbeitetWeiters wird ein Teil der Daten für die BürgerInnen frei im Internet zur Verfügung gestellt. Der freie Internetzugang beinhaltet keinerlei Informationen der Grundstücks-Datenbank zu EigentümerInnen. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten basiert auf folgenden Rechtsgrundlagen: Art. 6 (1) c DSGVO: Rechtliche Verpflichtung, Art. 6 (1) e DSGVO: Aufgabe im öffentlichen Interesse oder in Ausübung öffentlicher Gewalt Beschreibung der Rechtsgrundlagen Art. 6 (1) c und e DSGVO:Geodateninfrastrukturgesetz (GeoDIG), Tiroler Geodateninfrastrukturgesetz (TGeoDIG) Tiroler Raumordnungsgesetz 2016 (TROG 2016) und die Mehrheit der raumbezogenen Gesetze. Eine umfassende Geodateninformation der Bürger und eine Verwaltungserleichterung durch die Verarbeitung der gesammelten Geodaten stellt ein öffentliches Interesse dar. Hinweis zur Aufbewahrungsdauer Ihre personenbezogenen Daten werden nur solange aufbewahrt, als dies für die Erreichung der mit der Verarbeitung verfolgten Zwecke erforderlich und rechtlich zulässig ist. Die rechtliche Zulässigkeit der Aufbewahrung kann sich aus unterschiedlichen gesetzlichen Aufbewahrungspflichten, Verjährungsfristen potentieller Rechtsansprüche oder gesetzlichen Löschfristen ergeben. Werden die Daten weitergeleitet?Die erhobenen personenbezogenen Daten werden anlassbezogen an folgende Empfänger weitergeleitet: EmpfängerNameRechtsgrundlagenAnmerkungÖffentlichkeit Öffentlichkeit Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO Amt der Tiroler Landesregierung Geodateninfrastrukturgesetz (GeoDIG), Tiroler Geodateninfrastrukturgesetz (TGeoDIG) Tiroler Raumordnungsgesetz 2016 (TROG 2016) und die Mehrheit der raumbezogenen Gesetze, § 1 Geschäftseinteilung des Amtes der Tiroler Landesregierung, § 2 Abs. 1 Tiroler Datenverarbeitungsgesetz (TDVG)Zuständige Bezirksverwaltungsbehörde im Land TirolGeodateninfrastrukturgesetz (GeoDIG), Tiroler Geodateninfrastrukturgesetz (TGeoDIG) Tiroler Raumordnungsgesetz 2016 (TROG 2016) und die Mehrheit der raumbezogenen Gesetze, § 1 Geschäftseinteilung des Amtes der Tiroler Landesregierung, § 2 Abs. 1 Tiroler Datenverarbeitungsgesetz (TDVG)SynerGIS Informationssysteme GmbH SynerGIS Informationssysteme GmbH Adresse1120 Wien, Technologiestraße 10 als vertraglicher AuftragsverarbeiterGemeinden im Land TirolGeodateninfrastrukturgesetz (GeoDIG), Tiroler Geodateninfrastrukturgesetz (TGeoDIG) Tiroler Raumordnungsgesetz 2016 (TROG 2016) und die Mehrheit der raumbezogenen Gesetze, § 1 Geschäftseinteilung des Amtes der Tiroler Landesregierung, § 2 Abs. 1 Tiroler Datenverarbeitungsgesetz (TDVG) Sind Sie zur Bereitstellung der Daten verpflichtet?Ist die Datenverarbeitung zur Erfüllung eines Vertrages erforderlich (z.B. Werkvertrag oder zur Gewährung einer Förderung), kann das Nichtbereitstellen der Daten dazu führen, dass die gewünschte Leistung nicht erbracht werden kann bzw. bereits erfolgte Leistungen evt. rückerstattet werden müssen. Sofern eine gesetzliche Verpflichtung für die Datenverarbeitung existiert, ist das Nichtbereitstellen der Daten unter Umständen mit Strafe bedroht. Welche Betroffenenrechte stehen Ihnen zu?Betroffene Personen haben das Recht auf Erhalt einer Bestätigung, ob sie betreffende Daten verarbeitet werden und - sofern dies der Fall ist - auf Auskunft über die verarbeiteten Daten, weitere Informationen betreffend die Datenverarbeitung sowie auf Erhalt einer Kopie (Art. 15). Darüber hinaus besteht - das Recht auf Berichtigung bzw. Vervollständigung (Art. 16), - unter bestimmten Voraussetzungen das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18) bzw. auf Datenübertragbarkeit (Art. 20) - das Recht auf Löschung (Art. 17) Ebenso haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen das Recht, gegen die Verarbeitung der Daten Widerspruch einzulegen (Art. 21). Dazu wenden Sie sich bitte an unseren Datenschutzbeauftragten. Dr. Norbert Habel Norbert Habel Adresse6020 Innsbruck, Eduard-Wallnöfer-Platz 3 Telefon +43 512 508 1870 E-Mail datenschutzbeauftragter@tirol.gv.at Mag. Gregor Netolitzky Gregor Netolitzky Adresse6020 Innsbruck, Eduard-Wallnöfer-Platz 3 Telefon +43 512 508 1871 E-Mail datenschutzbeauftragter@tirol.gv.at Haben Sie Fragen zur Datenschutzerklärung? (Kontaktdaten Datenschutzbeauftragte/r)Bei Fragen zur oder Beschwerden betreffend die Verarbeitung personenbezogener Daten bzw. zur Geltendmachung Ihrer Rechte nach der Datenschutzgrundverordnung können Sie sich jederzeit an unseren Datenschutzbeauftragten wenden. Dr. Norbert Habel Norbert Habel Adresse6020 Innsbruck, Eduard-Wallnöfer-Platz 3 Telefon +43 512 508 1870 E-Mail datenschutzbeauftragter@tirol.gv.at Mag. Gregor Netolitzky Gregor Netolitzky Adresse6020 Innsbruck, Eduard-Wallnöfer-Platz 3 Telefon +43 512 508 1871 E-Mail datenschutzbeauftragter@tirol.gv.at BeschwerderechtSollten Sie der Meinung sein, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie eine Beschwerde bei der österreichischen Datenschutzbehörde einbringen. Österreichische Datenschutzbehörde Vollständige Datenschutzerklärung Diese Zusammenfassung beinhaltet die wichtigsten Informationen zur Datenverarbeitung. Die vollständigen Informationen zur Datenverarbeitung entnehmen Sie bitte dem folgenden Link: Details der Datenschutzerklärung