DatenschutzgrundverordnungKurzfassung Datenschutzerklärung DatenverarbeitungBezeichnungAmtliche Lebensmittelkontrolle Informations- und Auswertungssystem (ALIAS) Allgemeine Informationen zur DatenschutzerklärungDer Schutz personenbezogener Daten ist uns ein wichtiges Anliegen. Die Verwendung personenbezogener Daten erfolgt daher ausschließlich in Übereinstimmung mit den geltenden Rechtsvorschriften, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung der EU sowie dem österreichischen Datenschutzgesetz. Um die Sicherheit der verarbeiteten Daten zu gewährleisten und sicherzustellen, dass diese ordnungsgemäß verwendet und nicht für Unbefugte zugänglich gemacht werden, wurden entsprechende Maßnahmen zur Datensicherheit getroffen. Im Rahmen dieser Zusammenfassung der Datenschutzerklärung informieren wir Sie nach Art. 13 bzw. 14 DSGVO über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten sowie über die Ihnen zustehenden Rechte. Um den unterschiedlichen Informationsbedürfnissen betroffener Personen gerecht zu werden, werden die großteils sehr umfangreichen Angaben zu den einzelnen verarbeiteten Datenkategorien bzw. deren Quellen nach Art. 14 Abs. 1 lit. d bzw. Art. 14 Abs. 2 lit. f DSGVO nur im Rahmen der vollständigen Datenschutzerklärung abgebildet. Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich? Verantwortliche/r Verantwortlich für die Verarbeitung der Daten sind: Amt der Tiroler Landesregierung Bezirkshauptmannschaft Imst Bezirkshauptmannschaft Innsbruck Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel Bezirkshauptmannschaft Kufstein Bezirkshauptmannschaft Landeck Bezirkshauptmannschaft Lienz Bezirkshauptmannschaft Reutte Bezirkshauptmannschaft Schwaz Weitere gemeinsame Verantwortliche Stadtmagistrat Innsbruck Andere Bundesländer Österreichs Aufgaben und Zuständigkeiten der gemeinsamen Verantwortlichen Das Amt der Tiroler Landesregierung stellt die Mittel (Anwendung) bereit. Die Verarbeitung im ALIAS findet in sämtlichen Ländern in den Bezirksverwaltungsbehörden statt. Dabei werden auch untereinander Daten ausgetauscht. Die Betroffenenrechte und die Informationspflichten werden primär von dem Verantwortlichen, bei dem die Daten erfasst werden, wahrgenommen. Zweck, Rechtsgrundlage und Dauer der Datenverarbeitung Verarbeitungszweck/e: Die Datenverarbeitung ALIAS dient neben der Erfassung der Agenden der Lebensmittelaufsicht auch zur Erfassung von Vermarktungsnormenkontrollen. Durch ALIAS werden auch verschiedene statistische Auswertungen erstellt und an das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz (BMASGK) übermittelt. Diese Auswertungen enthalten grundsätzlich kumulierte nicht personenbezogene Daten, jedoch gibt es Branchen in denen es nur wenige bis nur ein Unternehmen in Tirol gibt, weswegen in diesen Einzelfällen ein Personenbezug vorhanden ist. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten basiert auf folgenden Rechtsgrundlagen: Art. 6 (1) c DSGVO: Rechtliche Verpflichtung, Art. 6 (1) e DSGVO: Aufgabe im öffentlichen Interesse oder in Ausübung öffentlicher Gewalt, Art. 9 (2) DSGVO: Verarbeitung besonderer Kategorien, Art. 10 DSGVO: strafrechtlich relevante Daten Beschreibung der Rechtsgrundlagen Art. 6 (1) c und e DSGVO:Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG), Vermarktungsnormengesetz (VNG), Privatstiftungsgesetz (PSG), Bundesstatistikgesetz 2000, Verordnung (EG) Nr. 882/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über amtliche Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts sowie der Bestimmungen über Tiergesundheit und Tierschutz (EU-VO 882/2004) Art. 9 (2) DSGVO:Die Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten ergeben sich aus den oben genannten Rechtsquellen.Art. 10 DSGVO:Die Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung strafrechtlich relevanter Daten ergeben sich aus den oben genannten Rechtsquellen. Hinweis zur Aufbewahrungsdauer Ihre personenbezogenen Daten werden nur solange aufbewahrt, als dies für die Erreichung der mit der Verarbeitung verfolgten Zwecke erforderlich und rechtlich zulässig ist. Die rechtliche Zulässigkeit der Aufbewahrung kann sich aus unterschiedlichen gesetzlichen Aufbewahrungspflichten, Verjährungsfristen potentieller Rechtsansprüche oder gesetzlichen Löschfristen ergeben. Werden die Daten weitergeleitet?Die erhobenen personenbezogenen Daten werden anlassbezogen an folgende Empfänger weitergeleitet: EmpfängerNameRechtsgrundlagenAnmerkungZuständige StrafbehördeLMSVG, VNG, PSG, EU-VO 882/2004Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und KonsumentenschutzLMSVG, VNG, PSG, EU-VO 882/2004Österreichische Agentur für Ernährungssicherheit (AGES)LMSVG, VNG, PSG, EUV-O 882/2004Andere Bundesländer ÖsterreichsLMSVG, VNG, PSG, EU-VO 882/2004Statistik AustriaLMSVG, VNG, PSG, EU-VO 882/2004Walter Kuthe – EDV Systementwicklung Walter Kuthe – EDV Systementwicklung als vertraglicher Auftragsverarbeiter Sind Sie zur Bereitstellung der Daten verpflichtet?Ist die Datenverarbeitung zur Erfüllung eines Vertrages erforderlich (z.B. Werkvertrag oder zur Gewährung einer Förderung), kann das Nichtbereitstellen der Daten dazu führen, dass die gewünschte Leistung nicht erbracht werden kann bzw. bereits erfolgte Leistungen evt. rückerstattet werden müssen. Sofern eine gesetzliche Verpflichtung für die Datenverarbeitung existiert, ist das Nichtbereitstellen der Daten unter Umständen mit Strafe bedroht. Welche Betroffenenrechte stehen Ihnen zu?Betroffene Personen haben das Recht auf Erhalt einer Bestätigung, ob sie betreffende Daten verarbeitet werden und - sofern dies der Fall ist - auf Auskunft über die verarbeiteten Daten, weitere Informationen betreffend die Datenverarbeitung sowie auf Erhalt einer Kopie (Art. 15). Darüber hinaus besteht - das Recht auf Berichtigung bzw. Vervollständigung (Art. 16), - unter bestimmten Voraussetzungen das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18) bzw. auf Datenübertragbarkeit (Art. 20) - das Recht auf Löschung (Art. 17) Ebenso haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen das Recht, gegen die Verarbeitung der Daten Widerspruch einzulegen (Art. 21). Dazu wenden Sie sich bitte an unseren Datenschutzbeauftragten. Dr. Norbert Habel Norbert Habel Adresse6020 Innsbruck, Eduard-Wallnöfer-Platz 3 Telefon +43 512 508 1870 E-Mail datenschutzbeauftragter@tirol.gv.at Haben Sie Fragen zur Datenschutzerklärung? (Kontaktdaten Datenschutzbeauftragte/r)Bei Fragen zur oder Beschwerden betreffend die Verarbeitung personenbezogener Daten bzw. zur Geltendmachung Ihrer Rechte nach der Datenschutzgrundverordnung können Sie sich jederzeit an unseren Datenschutzbeauftragten wenden. Dr. Norbert Habel Norbert Habel Adresse6020 Innsbruck, Eduard-Wallnöfer-Platz 3 Telefon +43 512 508 1870 E-Mail datenschutzbeauftragter@tirol.gv.at BeschwerderechtSollten Sie der Meinung sein, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie eine Beschwerde bei der österreichischen Datenschutzbehörde einbringen. Österreichische Datenschutzbehörde Vollständige Datenschutzerklärung Diese Zusammenfassung beinhaltet die wichtigsten Informationen zur Datenverarbeitung. Die vollständigen Informationen zur Datenverarbeitung entnehmen Sie bitte dem folgenden Link: Details der Datenschutzerklärung