DatenschutzgrundverordnungKurzfassung Datenschutzerklärung DatenverarbeitungBezeichnungWahlen - Berufung von Beisitzern (WBB) Allgemeine Informationen zur DatenschutzerklärungDer Schutz personenbezogener Daten ist uns ein wichtiges Anliegen. Die Verwendung personenbezogener Daten erfolgt daher ausschließlich in Übereinstimmung mit den geltenden Rechtsvorschriften, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung der EU sowie dem österreichischen Datenschutzgesetz. Um die Sicherheit der verarbeiteten Daten zu gewährleisten und sicherzustellen, dass diese ordnungsgemäß verwendet und nicht für Unbefugte zugänglich gemacht werden, wurden entsprechende Maßnahmen zur Datensicherheit getroffen. Im Rahmen dieser Zusammenfassung der Datenschutzerklärung informieren wir Sie nach Art. 13 bzw. 14 DSGVO über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten sowie über die Ihnen zustehenden Rechte. Um den unterschiedlichen Informationsbedürfnissen betroffener Personen gerecht zu werden, werden die großteils sehr umfangreichen Angaben zu den einzelnen verarbeiteten Datenkategorien bzw. deren Quellen nach Art. 14 Abs. 1 lit. d bzw. Art. 14 Abs. 2 lit. f DSGVO nur im Rahmen der vollständigen Datenschutzerklärung abgebildet. Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich? Verantwortliche/r Verantwortlich für die Verarbeitung der Daten sind: Amt der Tiroler Landesregierung Bezirkshauptmannschaft Imst Bezirkshauptmannschaft Innsbruck Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel Bezirkshauptmannschaft Kufstein Bezirkshauptmannschaft Landeck Bezirkshauptmannschaft Lienz Bezirkshauptmannschaft Reutte Bezirkshauptmannschaft Schwaz Weitere gemeinsame Verantwortliche Stadtmagistrat Innsbruck Gemeinden Aufgaben und Zuständigkeiten der gemeinsamen Verantwortlichen Die Verantwortlichkeiten in Bezug auf die Datenverarbeitung richten sich nach dem in der Nationalrats-Wahlordnung 1992 vorgegebenen Verfahren. Die Betroffenenrechte und die Informationspflichten werden primär von dem Verantwortlichen, bei dem die Daten erfasst werden, wahrgenommen. Zweck, Rechtsgrundlage und Dauer der Datenverarbeitung Verarbeitungszweck/e: Die Datenverarbeitung dient der Abwicklung der Berufung der Beisitzer und Ersatzbeisitzer für die Wahlbehörden nach der Nationalrats-Wahlordnung 1992 (NRWO).In Tirol erfassen alle Bezirksverwaltungsbehörden, alle Gemeinden und das Amt der Tiroler Landesregierung (Abteilung Verfassungsdienst) Daten im jeweiligen gesetzlichen Aufgabenbereich für diese Zwecke. Die Verarbeitung findet in allen Gemeinden, Bezirksverwaltungsbehörden und dem Amt der Tiroler Landesregierung statt. Die Gemeinden erfassen und sehen die relevanten Daten für ihren Bereich, die Bezirksverwaltungsbehörden die Daten der Gemeinden in ihrem Zuständigkeitsbereich und das Amt der Landesregierung in seinem Zuständigkeitsbereich. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten basiert auf folgenden Rechtsgrundlagen: Art. 6 (1) c DSGVO: Rechtliche Verpflichtung, Art. 6 (1) e DSGVO: Aufgabe im öffentlichen Interesse oder in Ausübung öffentlicher Gewalt, Art. 6 (1) f DSGVO: Wahrung berechtigter Interessen, Art. 9 (2) DSGVO: Verarbeitung besonderer Kategorien Beschreibung der Rechtsgrundlagen Art. 6 (1) c und e DSGVO:Nationalrats-Wahlordnung 1992 (NRWO).Art. 6 (1) f DSGVO:Es besteht ein berechtigtes Interesse des Verantwortlichen daran die Erreichbarkeitsdaten (Telefon und E-Mail) der betroffenen Personen zu verarbeiten um den Zweck der Datenverarbeitung, ohne unverhältnismäßigen Aufwand, erfüllen zu können.Art. 9 (2) DSGVO:§ 14 Abs. 1 Nationalrats-Wahlordnung 1992, § 4 Europawahlordnung, § 2 Bundespräsidentenwahlgesetz 1971. Hinweis zur Aufbewahrungsdauer Ihre personenbezogenen Daten werden nur solange aufbewahrt, als dies für die Erreichung der mit der Verarbeitung verfolgten Zwecke erforderlich und rechtlich zulässig ist. Die rechtliche Zulässigkeit der Aufbewahrung kann sich aus unterschiedlichen gesetzlichen Aufbewahrungspflichten, Verjährungsfristen potentieller Rechtsansprüche oder gesetzlichen Löschfristen ergeben. Werden die Daten weitergeleitet?Die erhobenen personenbezogenen Daten werden anlassbezogen an folgende Empfänger weitergeleitet: EmpfängerNameRechtsgrundlagenAnmerkungÖffentlichkeit Öffentlichkeit § 15 Abs. 5 Nationalrats-WahlordnungOrtsübliche Kundmachung: Amtstafel und Bote für Tirol Sind Sie zur Bereitstellung der Daten verpflichtet?Ist die Datenverarbeitung zur Erfüllung eines Vertrages erforderlich (z.B. Werkvertrag oder zur Gewährung einer Förderung), kann das Nichtbereitstellen der Daten dazu führen, dass die gewünschte Leistung nicht erbracht werden kann bzw. bereits erfolgte Leistungen evt. rückerstattet werden müssen. Sofern eine gesetzliche Verpflichtung für die Datenverarbeitung existiert, ist das Nichtbereitstellen der Daten unter Umständen mit Strafe bedroht. Welche Betroffenenrechte stehen Ihnen zu?Betroffene Personen haben das Recht auf Erhalt einer Bestätigung, ob sie betreffende Daten verarbeitet werden und - sofern dies der Fall ist - auf Auskunft über die verarbeiteten Daten, weitere Informationen betreffend die Datenverarbeitung sowie auf Erhalt einer Kopie (Art. 15). Darüber hinaus besteht - das Recht auf Berichtigung bzw. Vervollständigung (Art. 16), - unter bestimmten Voraussetzungen das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18) bzw. auf Datenübertragbarkeit (Art. 20) - das Recht auf Löschung (Art. 17) Ebenso haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen das Recht, gegen die Verarbeitung der Daten Widerspruch einzulegen (Art. 21). Dazu wenden Sie sich bitte an unseren Datenschutzbeauftragten. Dr. Norbert Habel Norbert Habel Adresse6020 Innsbruck, Eduard-Wallnöfer-Platz 3 Telefon +43 512 508 1870 E-Mail datenschutzbeauftragter@tirol.gv.at Haben Sie Fragen zur Datenschutzerklärung? (Kontaktdaten Datenschutzbeauftragte/r)Bei Fragen zur oder Beschwerden betreffend die Verarbeitung personenbezogener Daten bzw. zur Geltendmachung Ihrer Rechte nach der Datenschutzgrundverordnung können Sie sich jederzeit an unseren Datenschutzbeauftragten wenden. Dr. Norbert Habel Norbert Habel Adresse6020 Innsbruck, Eduard-Wallnöfer-Platz 3 Telefon +43 512 508 1870 E-Mail datenschutzbeauftragter@tirol.gv.at BeschwerderechtSollten Sie der Meinung sein, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie eine Beschwerde bei der österreichischen Datenschutzbehörde einbringen. Österreichische Datenschutzbehörde Vollständige Datenschutzerklärung Diese Zusammenfassung beinhaltet die wichtigsten Informationen zur Datenverarbeitung. Die vollständigen Informationen zur Datenverarbeitung entnehmen Sie bitte dem folgenden Link: Details der Datenschutzerklärung