199/1956
erledigter Geschäftsgegenstand
- Betreff
- ein Gesetz, womit das Gesetz vom 18. März 1952 über die Bildung eines Fonds für gewerbliche Darlehen, LGBl.Nr. 18, abgeändert und ergänzt wird
Erstellt am 19.09.2025 05:40
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