103/1988
erledigter Geschäftsgegenstand
- Betreff
- ein Gesetz über die Auskunftspflicht der Organe des Landes, der Gemeinden, der Gemeindeverbände und der übrigen durch Landesgesetz geregelten Selbstverwaltungskörper (Tiroler Auskunftspflichtgesetz)
Erstellt am 05.07.2025 12:24
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