337/2019
erledigter Geschäftsgegenstand
- Betreff
- saubere Politik - Festlegung einer rechtlich verbindlichen Wahlkampfkostenobergrenze von 500.000 Euro und Streichung der Parteiförderung für ein Jahr bei Überschreitung
Erstellt am 16.09.2025 00:58
Ausgedruckt von
Dauer der aktuellen Aktion: