210/2010
erledigter Geschäftsgegenstand
- Betreff
- Einführung einer Anzeigepflicht im Tiroler Naturschutzgesetz für Geländeabtragungen und -aufschüttungen mit einer Fläche von über 500 m2 oder einem Volumen von über 750 m3
Erstellt am 29.06.2025 23:26
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