42/1949
erledigter Geschäftsgegenstand
- Betreff
- ein Gesetz, womit das Fischereigesetz für das Land Tirol vom 5. März 1925, LGBl.Nr. 25, in der Fassung des Gesetzes vom 4. Juni 1937, LGBl.Nr. 44, abgeändert und ergänzt wird
Erstellt am 21.09.2025 12:26
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