24/1965
erledigter Geschäftsgegenstand
- Betreff
- ein Gesetz, mit dem das Gesetz vom 1. Dezember 1960, LGBl.Nr. 37, womit bestimmte Angelegenheiten der Bundespolizeidirektion Innsbruck zur Besorgung übertragen werden, abgeändert und ergänzt wird
Erstellt am 20.09.2025 23:18
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