138/2019
erledigter Geschäftsgegenstand
- Betreff
- keine Doppelbesteuerung bei Hauptwohnsitz in Tirol: Mit der Einführung der Freizeitwohnsitzabgabe ist die Aufenthaltsabgabe zu streichen!
Erstellt am 29.06.2025 14:11
Ausgedruckt von
Dauer der aktuellen Aktion: