Betriebsgründung
Verfahren Bund-Land
- [L] ... Landesanforderung
- [B] ... Bundesanforderung
Abfall
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[B] Abfallbehandlungsanlagen
Informationen zu Abfallbehandlungsanlagen
- [B] Abfallbehandlungsanlagen - allgemeine Genehmigung Anlagen zur Behandlung von Abfällen, die nach dem Abfallwirtschaftsgesetz 2002 genehmigungspflichtig sind, dürfen nur mit Genehmigung der Behörde errichtet und betrieben werden. Für bestimmte Anlagentypen kommt dabei ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren zur Anwendung.
- [B] Abfallverbringung - Grenzüberschreitend Einfuhr, Ausfuhr und Durchfuhr bestimmter Abfälle nach, durch bzw. aus Österreich, bedarf einer Genehmigung den BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Notifizierende oder die Notifizierende eine Sammelnotifizierung, die mehrere Verbringungen abdeckt, einreichen.
- [B] Genehmigung von Sammel- und Verwertungssystemen Die Errichtung und das Betreiben sowie das wesentliche Ändern von Sammel- sowie Verwertungssystemen bedarf der Genehmigung des BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft.
- [B] Mobile Abfallbehandlungsanlagen - Genehmigung Die Errichtung und das Betreiben sowie das wesentliche Ändern einer mobilen Behandlungsanlage, die in einer Verordnung gemäß § 65 Abs. 3 genannt ist, bedarf der Genehmigung der Behörde.
- [B] Ortsfeste Abfallbehandlungsanlagen - Genehmigung Die Errichtung und das Betreiben sowie das wesentliche Ändern einer ortsfesten Behandlungsanlage bedarf der Genehmigung der Behörde. Die dazu notwendigen Unterlagen sind § 39 zu entnehmen. (Ausnahmen vgl. § 37 Abs. 2).
- [B] Deponieerrichtung Der Inhaber einer Deponie hat die Errichtung einer Deponie oder eines Deponieabschnittes der Behörde anzuzeigen. Er darf erst nach einer positiven behördlichen Überprüfung Abfälle einbringen. Der Inhaber der Deponie hat den jeweiligen Stand der Technik einzuhalten.
- [B] Gefährliche Abfälle - Abfallrechtlicher Geschäftsführer Hat der Antragsteller keine entsprechenden Fachkenntnisse beim Sammeln und Behandeln von gefährlichen Abfällen oder ist der Antragsteller keine natürliche Person, ist eine hauptberuflich tätige natürliche Person als abfallrechtlicher Geschäftsführer zu bestellen. Dieser hat unter Anderem über die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten zu verfügen.
Agrarwirtschaft
- [L] Nutztier-Besamungstechniker - Anzeige/Meldung Bewilligung als Voraussetzung für die Besamung landwirtschaftlicher Nutztiere
- [L] Pflanzenschutzmittel - Sachkundenachweis für die Verwendung Sachkundenachweis für die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln mit der Ausnahme von geringen Mengen im Haushaltsbereich nach § 7 Tiroler Pflanzenschutzmittelgesetz 2006
Baustoffe
Bauverfahren
Energiesparen
Energiewirtschaft
- [L] Elektrische Leitungsanlage - Bewilligung für Bau und Betrieb
- [L] Elektrizitäts-Verteilernetz - Konzession für Betrieb
- [L] Stromerzeugungsanlage über 100 kW - Bewilligung für Errichtung und Betrieb
- [L] Stromerzeugungsanlage über 5 kW - Errichtungsanzeige
Erwachsenenbildung und Weiterbildung
Freie Berufe
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[B] Bilanzbuchhalter
Informationen zum Bilanzbuchhalter
- [B] Bilanzbuchhaltungsberufe - Anerkennung von Gesellschaften Für Bilanzbuchhaltungsberufe, die in Form von Gesellschaften ausgeübt werden, muss ein Antrag auf Anerkennung gestellt werden.
- [B] Bilanzbuchhaltungsberufe - Bestellung von natürlichen Personen Natürliche Personen, die einen Bilanzbuchhaltungsberuf selbständig auszuüben beabsichtigen, haben einen schriftlichen Antrag auf öffentliche Bestellung bei der Behörde einzubringen.
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[B] Tierärzte
Anforderungen für Tierärzte
- [B] Tierärzte - Grenzüberschreitende Tätigkeit Staatsangehörige von EWR-Vertragsstaaten dürfen in Österreich unter bestimmten Voraussetzungen den tierärztlichen Beruf ausüben.
- [B] Tierärzte - Ordination - Eröffnung Die Eröffnung und Schließung einer Ordination sind vom Tierarzt binnen zwei Wochen der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde und der Tierärztekammer anzuzeigen.
- [B] Tierärzte - Tierärzteausweis - Erhalt Die Tierärztekammer hat nach Erfüllung der allgemeinen Erfordernisse den Bewerber in die Tierärzteliste einzutragen und gleichzeitig einen Tierärzteausweis auszustellen.
- [B] Tierärzte - Tierärzteliste - Eintragung Tierärzte müssen vor Ausübung ihrer Tätigkeit die Eintragung in die Tierärzteliste beantragen.
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[B] Wirtschaftstreuhänder
Informationen zum Wirtschaftstreuhänder
- [B] Wirtschaftstreuhänder - Anerkennung von Gesellschaften Gesellschaften, die einen Wirtschaftstreuhandberuf auszuüben beabsichtigen, haben einen schriftlichen Antrag auf Anerkennung unter Beibringung der erforderlichen Belege zum Nachweis der Erfüllung der Voraussetzungen für die Anerkennung zu stellen.
- [B] Wirtschaftstreuhänder - Berufsanwärter - Anmeldung Die Kammer der Wirtschaftstreuhänder hat auf Grund der Anmeldung mit Bescheid festzustellen, ob und ab welchem Zeitpunkt die Eigenschaft als Berufsanwärter gegeben ist.
- [B] Wirtschaftstreuhänder - Bestellung von natürlichen Personen Natürliche Personen, die einen Wirtschaftstreuhandberuf selbständig auszuüben beabsichtigen, haben einen schriftlichen Antrag auf öffentliche Bestellung bei der Kammer der Wirtschaftstreuhänder einzubringen.
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[B] Ziviltechniker
- [B] Architekt (EU/EWR/Schweiz) - Berufliche Niederlassung Staatsangehörigen der EU, des EWR oder der Schweizerischen Eidgenossenschaft kann im Rahmen der Niederlassung die Befugnis eines Architekten verliehen werden.
- [B] Ingenieurkonsulent (EU/EWR/Schweiz) - Berufliche Niederlassung Staatsangehörigen aus der EU, des EWR oder der Schweizerischen Eidgenossenschaft kann im Rahmen der Niederlassung die Befugnis eines Ingenieurkonsulenten oder einer Ingenieurkonsulentin verliehen werden.
- [B] Ziviltechniker - Befugnis für Gesellschaften Die Befugnis für eine Gesellschaft wird von der Behörde auf Antrag der Gesellschaft verliehen.
- [B] Ziviltechniker - Befugnis für natürliche Personen Die Behörde erteilt die Befugnis zur Ausübung des Berufes eines Ziviltechnikers.
Gewerbe
- [L] Bordell-Verantwortlicher Vertreter - Genehmigung Genehmigung der Bestellung verantwortlicher Vertreter
- [L] Bordellbewilligung Bewilligung erforderlich für Bordellbetrieb
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[B] Gewerbeberechtigung
Die Gewerbeberechtigung ist das Recht zur Ausübung einer bestimmten gewerblichen Tätigkeit.
- [B] Ausweise für bestimmte Berufe Für bestimmte Berufe (z.B. Fremdenführerin bzw. Fremdenführer, Berufsdetektivin bzw. Berufsdetektiv) muss ein Ausweis nach den gewerberechtlichen Bestimmungen beantragt werden.
- [B] Berufsqualifikationen aus anderen EU/EWR-Mitgliedstaaten Durch die Anerkennung bzw. Gleichhaltung kann der bei reglementierten Gewerben anlässlich der Gewerbeanmeldung oder Geschäftsführerbestellung zu erbringende Befähigungsnachweis substituiert werden.
- [B] Bestellung gewerberechtlicher Geschäftsführer Mitteilung über die Bestellung eines Geschäftsführers.
- [B] Dienstleistungsanzeige Unternehmen aus anderen EU/EWR-Mitgliedstaaten dürfen ohne Niederlassung vorübergehend und gelegentlich in Österreich tätig werden. Bei reglementieren Gewerben ist zuvor eine Dienstleistungsanzeige zu erstatten.
- [B] EWR-Bescheinigungen - Ausstellung Diese Bescheinigung ist für die Ausübung von reglementierten Tätigkeiten in einem anderen Mitgliedstaat der EU oder einem anderen Vertragsstaat des EWR erforderlich.
- [B] Feststellung individuelle Befähigung Kann der für reglementierte Gewerbe vorgeschriebene Befähigungsnachweis nicht erbracht werden, hat die Behörde das Vorliegen der individuellen Befähigung festzustellen, wenn durch die beigebrachten Beweismittel die für die jeweilige Gewerbeausübung erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen nachgewiesen werden.
- [B] Gastgewerbe - Abweichende Maßnahmen - Mindestausstattung Die Behörde kann von den Bestimmungen einer Mindestausstattungsverordnung abweichende Maßnahmen mit Bescheid zulassen.
- [B] Gewerbeanmeldung Online-Anmeldung eines Gewerbes
- [B] Nachsicht vom Gewerbeausschluss Bei Vorliegen von Gewerbeausschlussgründen (z.B. nicht getilgte gerichtliche Verurteilung, Nichteröffnung Konkurs mangels Masse) gibt es die Möglichkeit einer Nachsicht.
- [L] Rauchfangkehrer - Bestellung Jede Gemeinde hat einen Rauchfangkehrer des Kehrgebietes das sich auf ihr Gebiet erstreckt, mit schriftlichem Bescheid mit der Besorgung der Aufgaben des Rauchfangkehrers zu beauftragen.
Gewerbliche Betriebsanlagen
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[B] Betriebsanlagen
- [B] Betriebsanlagen - Ordentliches Genehmigungsverfahren Gewerbliche Betriebsanlagen, die geeignet sind, bestimmte im § 74 Abs. 2 GewO 1994 näher umschriebene Schutzinteressen (wie Leben und Gesundheit von Nachbarn oder Kunden) zu gefährden oder zu beeinträchtigen, dürfen nur mit behördlicher Genehmigung errichtet und betrieben werden.
- [B] Betriebsanlagen - Vereinfachtes Genehmigungsverfahren Gewerbliche Betriebsanlagen, die geeignet sind, bestimmte im § 74 Abs. 2 GewO 1994 näher umschriebene Schutzinteressen (wie Leben und Gesundheit von Nachbarn oder Kunden) zu gefährden oder zu beeinträchtigen, dürfen nur mit behördlicher Genehmigung errichtet und betrieben werden. Bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 359b GewO 1994 (zB geringe Anlagengröße und elektrische Anschlussleistung sowie die Erwartung, dass die betriebsanlagenrechtlichen Schutzinteressen eingehalten werden) ist ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren durchzuführen.
- [B] Betriebsanlagen - Änderung Wenn es zur Wahrung der betriebsanlagenrechtlichen Schutzinteressen (§ 74 Abs. 2 GewO 1994) erforderlich ist, bedarf auch die Änderung einer genehmigten gewerblichen Betriebsanlage einer betriebsanlagenrechtlichen Genehmigung.
- [L] Gasanlage - Abnahmebefund - Vorlage
- [L] Gasanlage - Errichtungsbewilligung
- [L] Gasanlagen-Prüf- und Überwachungsstellen - Akkreditierung
- [B] IPPC - Anlagen - Genehmigungsverfahren Neben den gewöhnlich beizubringenden Unterlagen für eine ortsfeste Behandlungsanlage bedarf es für die Genehmigung einer IPPC-Behandlungsanlage zusätzlicher Angaben im Antrag. Diese umfassenden insb. Angaben über die eingesetzten und erzeugten Stoffe sowie Energien, den Zustand des Anlagengeländes, die Quellen und Mengen der Emission sowie deren Gefährlichkeit und Überwachung.
Jagd
Kinder und Jugend - Erziehung
- [L] Jugenderholungsheime Betriebsaufnahme Anzeige
- [L] Pflege und Erziehungseinrichtungen für Minderjährige - Bewilligung
Kindergärten, Horte, Tagesbetreuung
- [L] Kindergarten (Hort, Kinderkrippe) privat - Errichtung Anzeige Die Errichtung eines Kindergartens (Hortes) ist der Landesregierung spätestens drei Monate vor der beabsichtigten Eröffnung des Kindergartens (Hortes) schriftlich anzuzeigen.
- [L] Tagesbetreuung - Bewilligung Übernahme von Minderjährigen zur regelmäßigen und entgeltlichen Betreuung
Natur- und Landschaft
Raumordnung, Stadt- u. Ortsentwicklung
Sport- und Freizeiteinrichtungen
- [L] Berg- und Schiführer - Befugnis Antrag Information zur Befugnis als Berg- und Schiführer
- [L] Bergwanderführer - Befugnis Antrag Information zur Befugnis als Bergwanderführer
- [L] Schischule/Spartenschischule - Bewilligung Antrag Information zur Bewilligung für den Betrieb einer Schischule/Spartenschischule
- [L] Schluchtenführer - Befugnis Antrag Information zur Befugnis als Schluchtenführer
- [L] Sportkletterlehrer – Befugnis Antrag Information zur Befugnis als Sportkletterlehrer
Tourismuseinrichtungen
Umweltschutz
- [L] Antennentragmasten-Errichtung - naturschutzrechtliche Genehmigung Errichtung von Antennentragmasten
- [L] Beschneiungsanlage-Errichtung - naturschutzrechtliche Genehmigung Errichtung einer Anlage zur Erzeugung von Schnee
- [L] Materialgewinnung - Naturschutzbewilligung maschineller Abbau mineralischer Rohstoffe, Anlagen zur Aufbereitung von mineralischen Rohstoffen, Mischgut und Bitumen
- [L] Schlepplift-Errichtung - naturschutzrechtliche Genehmigung Errichtung eines Schleppliftes
- [L] Seilbahn-Errichtung - naturschutzrechtliche Genehmigung Errichtung einer Seilbahn
- [L] Ultraleichtflugzeuge, motorisierten Hänge- und Paragleiter udgl.-Aussenlandungen/abflüge - naturschutzrechtliche Genehmigung Aussenlandungen/abflüge mit Ultraleichtflugzeugen, motorisierten Hänge- und Paragleitern udgl.
- [L] Werbeeinrichtung-Errichtung, Aufstellung, Anbringung - Naturschutzbewilligung Die Errichtung, Aufstellung, Anbringung, Änderung von Werbeeinrichtungen außerhalb geschlossener Ortschaften bedarf grundsätzlich einer naturschutrechtlichen Genehmigung.
Zivil- und Katastrophenschutz, Feuerwehr
- [L] Notfallpläne für Heime und Krankenanstalten Der Heimleiter eines Heimes und der Verwaltungsleiter einer Krankenanstalt haben einen Notfallplan zu erstellen.
- [L] Notfallpläne intern für Betriebe mit gefährlichen Stoffen Der Betreiber eines Notfallplan-Betriebes hat vor der Aufnahme des Betriebes einen internen Notfallplan vorzulegen.