Betriebsauflösung
Verfahren Bund-Land
- [L] ... Landesanforderung
- [B] ... Bundesanforderung
Freie Berufe
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[B] Bilanzbuchhalter
Informationen zum Bilanzbuchhalter
- [B] Bilanzbuchhaltungsberufe - Ruhen der Befugnis Der Eintritt des Ruhens ist der Behörde unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
- [B] Bilanzbuchhaltungsberufe - Verzicht auf die Berufsberechtigung Berufsberechtigte sind berechtigt, auf ihre Berechtigung zur selbständigen Ausübung ihres Bilanzbuchhaltungsberufes zu verzichten.
- [B] Wirtschaftstreuhänder Informationen zum Wirtschaftstreuhänder
- [B] Ziviltechniker - Ruhen der Befugnis Ziviltechniker oder Ziviltechnikerinnen können jederzeit nach Ablegung des Eides ihre Befugnis ruhen lassen.
- [B] Ziviltechniker - Ruhen der Befugnis wegen Dienstverhältnis Der Eintritt in den privaten Dienst hat das unverzügliche Ruhen der Befugnis zur Folge.
- [B] Ziviltechniker - Verzicht auf die Befugnis Der Verzicht ist immer möglich und führt zum Erlöschen der Befugnis.